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Fondssteuerreporting in der Schweiz / Liechtenstein

17.02.2022

Steuercompliance für Investmentfonds

Ausländische Investmentfonds welche an Schweizer und Liechtensteiner Investoren vertrieben werden, müssen neben den regulatorischen auch die steuerlichen Anforderungen erfüllen.

In der Schweiz müssen die relevanten Steuerwerte jährlich ermittelt und den Anlegern verfügbar gemacht werden. Mit diesem Fondssteuerreporting und der damit verbundenen Publikation in der offiziellen Kursliste stellen Fondsleitungen sicher, dass ihre Schweizer Privatanleger nur auf den Vermögenserträgen der investierten Fonds, nicht aber auf den erzielten Kapitalgewinnen besteuert werden.

In Liechtenstein können natürliche Personen, die in einen Fonds investiert sind, in ihrer Steuererklärung eine Anrechnung der nicht rückforderbaren Quellensteuern aus DBA-Staaten geltend machen. Bei juristischen Personen sind diejenigen Erträge steuerfrei, welche auf Investitionen des Fonds in Aktien zurückzuführen sind. Um in den Genuss dieser Steuervorteile zu kommen, müssen die Investoren jedoch eine entsprechende Dokumentation bei der Steuerverwaltung einreichen.

Nutzen für die Anleger

Für den Fall, dass die Steuerzahlen nicht ermittelt werden, riskieren die Anleger eine höhere Besteuerung, was den Fonds im Vergleich mit anderen Produkten unattraktiv macht. Zudem ist ein gesetzeskonformes Fondssteuerreporting oftmals auch eine Voraussetzung von Banken damit ein Fonds auf die Liste der empfohlenen Investments aufgenommen wird.

Unsere Steuerreportingdienstleistung

NFI Steuerberatung AG übernimmt für Ihre Fonds die jährlichen Steuerreportingverpflichtungen und stellt dabei sicher, dass für sämtliche relevanten Anteilsklassen die Steuerkennzahlen zeitgerecht und korrekt in der offiziellen Kursliste publiziert oder den Anlegern anderweitig verfügbar gemacht werden.

Durch unsere langjährige Erfahrung sowie unseren regelmässigen Austausch mit den Steuerbehörden werden auch Spezialfragen zur steuerlichen Qualifikation einzelner Fonds oder einzelner Ertrags- resp. Aufwandspositionen schnell geklärt und dadurch unliebsame Überraschungen vermieden.